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RAVE ON SNOW GMBH & CO. KG

Pummererstrasse 10/1.OG
A - 4020 Linz

Firmenbuchnummer

FN 336148 Landesgericht Linz

Geschäftsführer:

Thomas Kleutgen / Bob Shahrestani / Ferenc Fellner

Persönlich haftender Gesellschafter:

Rave On Snow GmbH

USTID:

AT U66059506

TOURISMUSVERBAND
SAALBACH HINTERGLEMM

Saalbach Glemmtaler Landesstr. 550

Fax:

+43 6541 6800-39

Wir bemühen uns, auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Änderungen bleiben vorbehalte

Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von https://www.adsimple.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RaveOnSnow GmbH & Co.KG, Pummererstr. 10, A - 4020 Linz, info(at)raveonsnow.com, für die Durchführung der Veranstaltung RaveOnSnow und den Erwerb der Eintrittskarten (Festival Ticket) hierfür.
Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten. Mit der Bestellung/Kauf akzeptiert der Käufer die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RaveOnSnow GmbH & Co.KG.


1. Geltungsbereich:  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Käufer und der RaveOnSnow GmbH & Co.KG. Bucht der Käufer seine Eintrittskarte in Verbindung mit einer auf dieser Page angebotenen Unterkunft, ist die RaveOnSnow GmbH & Co.KG lediglich vermittelnd tätig und es gelten für die Buchung der Unterkunft die AGBs des Tourismusverbands Saalbach Hinterglemm bzw. die Hausordnung des jeweiligen Beherbergunsbetriebes.


2. Zustandekommen des Vertrages
Der Verkauf und die Zahlungsabwicklung der reinen Eintrittskarten für Veranstaltungen der RaveOnSnow GmbH & Co. KG erfolgen über den Ticketdienstleister TICKET AG. Der Kunde bestellt die Eintrittskarten über das von TICKET AG bereitgestellte Ticketsystem und leistet die Zahlung an TICKET AG. TICKET AG übernimmt hierbei die technische Abwicklung des Bestell- und Zahlungsvorgangs. Hinsichtlich des Besuchs der Veranstaltung kommt die Vertragsbeziehung ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und der RaveOnSnow GmbH & Co. KG als Veranstalterin zustande. Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Ticketsystem gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Eintrittskarten ab. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit der Bestätigung der Bestellung bzw. der Übermittlung der Eintrittskarte durch TICKET AG im Auftrag der RaveOnSnow GmbH & Co. KG zustande. Voraussetzung für die Ausstellung und Übermittlung der Eintrittskarte ist die vollständige Bezahlung des jeweiligen Ticketpreises. Für die technische Bestell- und Zahlungsabwicklung können ergänzend die hierfür geltenden Bedingungen der TICKET AG Anwendung finden.


3. Programm- und Besetzungsänderungen : RaveOnSnow haftet nicht für Inhalt, Durchführung, Ablauf, noch Qualität der Veranstaltung und behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Dies gilt insbesondere für wetterbedingte Verlegungen oder Absagen der Veranstaltung oder einzelner Veranstaltungsteile. RaveOnSnow übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der wiedergegebenen Daten in Print- und elektronischen Medien sowie sonstigen Veröffentlichungen.


4. Internationaler Eintrittskartenkauf:  Der Kauf gilt als international, wenn der Kartenkauf aus einem anderen Land als Österreich getätigt wird. Für diese Kartenverträge gilt österreichisches Recht, der Gerichtsstand ist Linz.


5. Ticketkontingente an der Abendkasse: Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Ticketkontingente für die Abendkasse zurückzuhalten. Sollte die Kapazität der Veranstaltung bereits durch den Vorverkauf erreicht sein, entfällt die Abendkasse.  Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang sind generell ausgeschlossen. Für Locations, deren Kapazität von Amtswegen beschränkt ist, gilt die jeweils angegebene maximale Besucherzahl. Ein Anrecht auf Einlass besteht in diesem Fall nicht.


7. Zahlungsabwicklung und Zahlungsmodalitäten
Die Bestellung und Zahlungsabwicklung der Eintrittskarten erfolgt über den Ticketdienstleister TICKET AG und das von diesem bereitgestellte Ticketsystem.
Der Gesamtpreis der vom Käufer bestellten Eintrittskarten einschließlich etwaiger anfallender Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs-, Versand- oder sonstiger im Bestellprozess ausgewiesener Gebühren sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ist mit Abschluss der Bestellung gemäß den im Ticketsystem der TICKET AG angegebenen Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die im Bestellprozess der TICKET AG angebotenen Zahlungsarten und wird durch TICKET AG bzw. die von TICKET AG eingesetzten Zahlungsdienstleister abgewickelt.
Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung werden die Eintrittskarten durch TICKET AG entsprechend der im Bestellprozess gewählten bzw. angebotenen Bereitstellungsart, insbesondere als digitales Ticket, zum Download oder auf einem sonst angegebenen Weg, zur Verfügung gestellt.
Maßgeblich für den vom Käufer zu entrichtenden Gesamtpreis ist der im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung ausgewiesene Endpreis einschließlich der dort ausgewiesenen Gebühren und Steuern.


8. Rücknahme von Eintrittskarten:  Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen, umgetauscht oder gewandelt. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.  Ein Anspruch auf Rückgabe von Eintrittskarten besteht nur für den Fall, dass die Veranstaltung vollständig abgesagt wird - es sei denn, dies ist aufgrund höherer Gewalt zwingend erforderlich. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden.


10. Überfüllung
: Sollte einer der Veranstaltungsorte in seiner Kapazität ausgelastet sein, ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu verwehren und so lange auf einen der anderen Veranstaltungsorte zu verweisen, der noch nicht an der Kapazitätsgrenze angelangt ist. Daraus entstehen keinerlei Ansprüche des Käufers gegen den Veranstalter.


11. Digitale Zustellung und Print@Home-Tickets
Die über das Ticketsystem der TICKET AG erworbenen Eintrittskarten werden grundsätzlich in digitaler Form als sogenannte Print@Home-Tickets an die vom Käufer im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Ein postalischer Versand durch die RaveOnSnow GmbH & Co. KG erfolgt nicht.
Der Käufer ist verpflichtet, bei der Bestellung eine gültige und für ihn zugängliche E-Mail-Adresse anzugeben und nach Abschluss des Bestellvorgangs den Eingang des Tickets zu überprüfen. Hierbei ist gegebenenfalls auch der Spam- bzw. Junk-Mail-Ordner zu kontrollieren.
Sollte der Käufer sein Ticket nach erfolgreichem Abschluss der Bestellung und Zahlung nicht an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten haben bzw. nicht digital abrufen können, kann er dies unmittelbar bei TICKET AG reklamieren. Nach Prüfung der Bestellung und des Zahlungseingangs kann TICKET AG das betreffende Ticket erneut digital zur Verfügung stellen.
Jedes Ticket verfügt über einen individuellen Barcode bzw. QR-Code und berechtigt grundsätzlich nur zum einmaligen Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Ticket und insbesondere den darauf enthaltenen Barcode bzw. QR-Code vor dem Zugriff und der Nutzung durch unberechtigte Dritte zu schützen.
Wird beim Einlass festgestellt, dass der Barcode bzw. QR-Code eines Tickets bereits zuvor erfolgreich zum Zutritt zur Veranstaltung erfasst wurde, verliert eine weitere Vorlage desselben Tickets ihre Gültigkeit und begründet keinen Anspruch auf erneuten Einlass. Maßgeblich ist die erstmalige erfolgreiche Erfassung des jeweiligen Ticketcodes beim Einlass.
Eine erneute Ausstellung oder Übersendung eines Tickets nach einer Reklamation begründet insbesondere keinen Anspruch auf mehrfachen Zutritt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, ein ursprünglich erhaltenes und gegebenenfalls erneut zugesandtes Ticket nicht mehrfach zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.


12. Haftung bei Veranstaltungen:  RaveOnSnow haftet gegenüber dem Vertragspartner/ Ticketkäufer für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld des Veranstalters folgendes: Die RaveOnSnow GmbH & Co.KG haftet bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit im Rahmen des vorhersehbaren Schadens, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die RaveOnSnow GmbH & Co.KG nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. RaveOnSnow GmbH & Co.KG haftet nicht für Störungen und Beeinträchtigungen, die durch außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände, verursacht werden. Bei Abbruch oder Teilabruch der Veranstaltung  nach Beginn erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.


13. Pflichten des Bestellers, Hausrecht:  a) Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, dürfen nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen eigener Getränke und Speisen in die Veranstaltungen ist ebenfalls untersagt. Dies gilt auch für Betäubungs-u.Rauschmittel. In diesem Fall wird ein sofortiges Hausverbot erteilt und Anzeige erstattet.
b) Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters mitgeführt oder betrieben werden. Davon ausgeschlossen ist die private Nutzungen von Smartphones und deren Foto- bzw. Videofunktionen. Im Falle einer gewerblichen Verwertung der Fotos, Videos und Tonaufnahmen wird der Missbrauch zur Anzeige gebracht.
c) RaveOnSnow behält sich vor, Personen im alkoholisierten Zustand, bzw. bei einem für die Veranstaltung unangemessenem Erscheinungsbild oder Verhalten, insbesondere wegen Gewalttätigkeiten, keinen Einlass zu gewähren, bzw. des Veranstaltungsortes zu verweisen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
d) Bei Zuwiderhandlung gegen die Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.


14. Veröffentlichungs-/ Verwertungsrechte:  Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen durch Vertreter der Presse, den Veranstalter oder durch ihn beauftrage Dritte jederzeit gemacht werden können und er auf diesen zu sehen bzw. zu hören ist. Die Genehmigung durch den Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber erfolgt ausdrücklich durch den Kauf der Eintrittskarte. Er genehmigt ebenso die Veröffentlichung und Verwertung im Ganzen oder in Auszügen der Bild- und Tonaufnahmen über Presse, Film, Radio, Fernsehen sowie Internet und verzichtet auf alle Rechte sowie hieraus entstehende Ansprüche. Für die von sog. "Onlineportalen" erstellten und veröffentlichten Bildaufnahmen übernimmt der Veranstalter keine Haftung, Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.


15. Datenschutz:  Die personenbezogenen Daten der Käufer werden unter Einhaltung des DSGVO 2018 (EU Datenschutzgesetz) in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.


16. Ausschluss des Rücktrittsrechts
Bei dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der RaveOnSnow GmbH & Co. KG besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt bzw. Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Dies gilt auch für Eintrittskarten, die im Fernabsatz  über das von der TICKET AG bereitgestellte Ticketsystem erworben und als digitale bzw. Print@Home-Tickets übermittelt werden.
Der Käufer hat daher insbesondere kein Recht, eine ordnungsgemäß erworbene Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzugeben oder den Vertrag zu widerrufen.
Ein Rücktritt, eine Rückgabe oder Erstattung von Eintrittskarten ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere im Falle einer Absage oder gegebenenfalls wesentlichen Änderung der Veranstaltung – nur möglich, wenn dies von der RaveOnSnow GmbH & Co. KG ausdrücklich eingeräumt wird.
Für separat gebuchte Beherbergungsleistungen gilt der Ausschluss des Rücktrittsrechts gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG ebenfalls, sofern die Beherbergung für einen bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart wurde.
Werden im Rahmen einer Buchung Eintrittskarten und Beherbergungsleistungen kombiniert erworben bzw. vermittelt, gelten hinsichtlich der Beherbergungsleistung die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen des Tourismusverbandes Saalbach Hinterglemm bzw. des jeweiligen Beherbergungsbetriebes, mit dem der Beherbergungsvertrag zustande kommt.
Die in diesen AGB der RaveOnSnow GmbH & Co. KG enthaltenen Regelungen zum Ausschluss des Rücktrittsrechts für Eintrittskarten bleiben hiervon unberührt. Für die Beherbergungsleistung gelten die mit dem jeweiligen Vertragspartner vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsbedingungen.


17. Gerichtsstand / Schlussbestimmungen:  a) Sollten einzelne Ausführungen/Unterpunkte dieser AGBs unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im übrigen wirksam.
b) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
c) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Linz.
d) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Linz.


Stand: 01.09.2026